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| Kurse | ||||||||||||||||||||||
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| Fortlaufender Unterricht monatlich | ||||||||||||||||||||||
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Jugendblasorchester, Jugendstreichorchester (3 Monate Probezeit) Die Teilnahme im Schulorchester erfolgt einmal wöchentlich neben dem Unterricht. Sie ist für Musikschüler kostenlos. Nach erfolgreicher Teilnahme im Kinder-Orchester erfolgt die Übernahme in das Jugendblasorchester. Die Teilnahme ist verpflichtend. Bei Nichtteilnahme entfällt die Ermäßigung |
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| Weiterer Ensembleunterricht | ||||||||||||||||||||||
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Für Musikschüler ist der Unterricht in den angebotenen Ensembles kostenlos |
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| Angebote: Juniorbläser, Juniorstreicher, Jugendblasorchester, Streichorchester,Jazz-Band, Rock-Band, Blockflötenorchester, Gitarrenorchester, Schlagwerkorchester, Gesangsensemble | ||||||||||||||||||||||
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II. Höhe der monatlichen Gebühr für Mietinstrumente (ohne Versicherung) |
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III. Zahlungsbedingungen Die Unterrichtsgebühren werden einmal monatlich (am 1.) abgebucht. Bitte beachten Sie: Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, sind die Gebühren quartalsweise am 1. Januar für das 1. Quartal, 1. April für das 2. Quartal, 1. Juli für das 3. Quartal und 1. Oktober für das 4. Quartal auf das Konto 381 114 903 bei der Stadtsparkasse Köln (BLZ: 370 502 99) zu zahlen. Aus Kostengründen erhalten Sie nur dann eine Jahresrechnung, wenn sich die Gebühren für Sie ändern. Auf Wunsch stellen wir gerne eine Jahresübersicht aus. Sprechen Sie uns an. |
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VI. Kündigung Der Austritt aus dem Verein ist mit einer Frist von zwei Monaten nur zum 30.04. und 31.10. des Jahres möglich. Die Austrittserklärung bedarf der Schriftform. (Satzung § 3 Abs 6). Die Lehrer sind zur Annahme von Kündigungen nicht berechtigt. Für AG´s an den Schulen gelten andere Kündigungsfristen. |
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V. Familienrabatte |
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*gilt nicht für AGs, Workshops, Elementarunterricht und ermäßigtem Unterricht bei Orchestermitgliedern. |
